Kurzzeitvermietung in Cascais: AL-Regeln und Stand 2026

Eine datierte Übersicht darüber, was die Câmara de Cascais zum Alojamento Local beschlossen hat, was die landesweiten Regeln bereits vorsehen und was das für einen Kauf heute bedeutet.

Kurz gesagt. Stand 28. September 2026 hat Cascais keine kommunale AL-Satzung, keinen veröffentlichten Entwurf, keinen Stopp für Neuregistrierungen und keine Eindämmungszonen. Die Câmara hat am 24. März 2026 mit der Ausarbeitung einer Satzung begonnen, und das DL 151/2026 gibt betroffenen Gemeinden bis 31. Dezember 2026 Zeit für eine Entscheidung. Für Käufer, die in Cascais kurzzeitig vermieten wollen.

Für die Kurzzeitvermietung in Cascais gelten derzeit nur die landesweiten Regeln zum Alojamento Local (AL). Die Câmara hat am 24. März 2026 beschlossen, eine kommunale AL-Satzung auszuarbeiten, doch Stand 28. September 2026 gibt es weder einen Entwurf noch eine öffentliche Anhörung, einen Stopp für Neuregistrierungen oder eine Eindämmungszone. Neue Registrierungen sind möglich, bestehende gehen beim Verkauf auf den Käufer über.

Stand 28. September 2026

Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Câmara einen Entwurf veröffentlicht. Für jede Aktualisierung prüfen wir das Boletim Municipal und die Seite der Gemeinde für öffentliche Anhörungen.

Wo steht Cascais beim AL heute?

Die Satzung ist in Vorbereitung; für Eigentümer und Käufer hat sich bisher nichts geändert. Die Tabelle fasst die für einen Kauf relevanten Punkte zusammen.

FrageStand am 28. September 2026
Kommunale AL-SatzungAusarbeitung seit 24. März 2026; kein Text veröffentlicht
Öffentliche AnhörungKeine auf cascais.pt aufgeführt (Einträge bis 23. September 2026)
Stopp für NeuregistrierungenKeiner
Eindämmungszonen (áreas de contenção)Keine ausgewiesen
Prüfkommission für neue AL-RegistrierungenEingerichtet am 16. Juni 2026
Derzeit geltende RegelnLandesrecht, Decreto-Lei 128/2014 in der Fassung des Decreto-Lei 76/2024

Chronologie der Entscheidungen

Jeder Eintrag stammt aus einem amtlichen Mitteilungsblatt, einem veröffentlichten Gesetz oder, wo vermerkt, aus der Presse.

DatumGremiumBeschlussQuelle
1. Nov. 2024Regierung (landesweit)Decreto-Lei 76/2024 tritt in Kraft: AL-Registrierungen erlöschen nicht mehr beim Eigentümerwechsel; Gemeinden erhalten Befugnisse zur Regulierung und zur Ausweisung von EindämmungszonenDiário da República, 23. Okt. 2024
23. Juni 2025Câmara Municipal de CascaisBetreiber ohne Nachweis der Pflicht-Haftpflichtversicherung angeschrieben, mit 10 Arbeitstagen FristECO, 2. Juli 2025 (Presse)
24. März 2026Câmara Municipal de Cascais (öffentliche Sitzung)Einstimmiger Beschluss, das Regulamento Municipal da Atividade de Alojamento Local auszuarbeitenBoletim Municipal n.º 3, 31. März 2026
11. Juni 2026Regierung (landesweit)Verlängerung der Entscheidungsfrist für Gemeinden angekündigtPúblico; ECO (Presse)
16. Juni 2026Câmara Municipal de Cascais (nicht öffentliche Sitzung)Prüfkommission für AL-Registrierungen eingerichtet; mehrheitlich bei vier Enthaltungen beschlossenBoletim Municipal n.º 6, 30. Juni 2026
30. Juli 2026Regierung (landesweit)Decreto-Lei 151/2026 veröffentlicht (in Kraft ab 31. Juli): Entscheidungsfrist bis 31. Dez. 2026, befristete Stopps zulässigDiário da República; ECO, 30. Juli 2026
31. Juli 2026Câmara Municipal de CascaisBoletim Municipal n.º 7 enthält keinen AL-PunktBoletim Municipal n.º 7
28. Sept. 2026—Kein Entwurf, keine Anhörung, kein Stopp, keine Eindämmungszone gefundencascais.pt, geprüft am 28. Sept. 2026
31. Dez. 2026Vom DL 151/2026 erfasste GemeindenFrist für die Entscheidung über eine AL-Satzung; ein etwaiger Stopp endet spätestens an diesem TagDecreto-Lei 151/2026

Was regelt das Decreto-Lei 151/2026?

Es verschafft Zeit, schreibt aber keine Satzung vor. Das Gesetz gilt für Gemeinden, die am 31. Dezember 2025 mehr als 1.000 registrierte AL-Einheiten hatten, und gibt ihnen bis zum 31. Dezember 2026 Zeit für die Entscheidung, ob sie eine AL-Satzung erlassen; die reguläre Frist von 12 Monaten im AL-Gesetz wird damit verlängert. Begründet wird dies mit dem Wechsel der Gemeindeverwaltungen nach den Kommunalwahlen 2025.

Außerdem dürfen diese Gemeinden Neuregistrierungen in künftigen Eindämmungszonen aussetzen, indem sie einen abgelaufenen Stopp verlängern oder einen weiteren beschließen. Ein solcher Stopp muss auf die für die Ausarbeitung der Satzung unbedingt nötige Zeit beschränkt sein, bedarf eines Beschlusses der Assembleia Municipal auf Vorschlag der Câmara, wirkt nicht rückwirkend und endet spätestens am 31. Dezember 2026.

Eine amtliche Zahl, die bestätigt, dass Cascais über der Schwelle von 1.000 Einheiten liegt, gibt es nicht, auch wenn der Beschluss der Câmara, eine Satzung auszuarbeiten, dazu passt. In jedem Fall verpflichtet das Gesetz Cascais nicht zu einer Regelung; es legt nur fest, bis wann entschieden werden muss.

Kann man eine Wohnung mit AL-Registrierung kaufen und weiter vermieten?

Ja, nach geltendem Recht. Seit dem 1. November 2024 (Decreto-Lei 76/2024) erlischt eine AL-Registrierung nicht mehr, wenn Immobilie oder Betreiber wechseln; der neue Eigentümer aktualisiert die Betreiberdaten innerhalb von 10 Tagen im Balcão Único Eletrónico. Ratgeber aus der Zeit von Oktober 2023 bis Oktober 2024, als Registrierungen personengebunden und nicht übertragbar waren, sind in diesem Punkt überholt.

Die Ausnahme betrifft künftige Eindämmungszonen: Dort kann eine kommunale Satzung die Übertragung neuer Registrierungen verhältnismäßig beschränken. Übergänge durch Erbschaft, unentgeltlich an Ehegatten, Kinder oder Eltern sowie bei Scheidung bleiben geschützt. Da Cascais keine Eindämmungszone ausgewiesen hat, gilt heute keine solche Beschränkung.

Welche Risiken bestehen bei einem Kauf zur Kurzzeitvermietung?

Das Hauptrisiko ist der Zeitpunkt. Bis Ende 2026 könnten eine Satzung oder ein Stopp beschlossen werden, und eine Registrierung, die Sie erst nach dem Kauf beantragen wollen, könnte dann in ein beschränktes Gebiet fallen. Eine bereits bestehende Registrierung steht auf festerem Boden, doch auch für sie könnte eine künftige Satzung Bedingungen festlegen.

  • Eindämmungszonen: Werden sie ausgewiesen, könnten Neuregistrierungen dort abgelehnt oder ausgesetzt und Übertragungen neuer Registrierungen beschränkt werden.
  • Widerspruch des Kondominiums: Die Eigentümer können eine Registrierung nicht mehr selbst aufheben. Ein begründeter Beschluss mit mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile (permilagem), gestützt auf nachgewiesene Störungen, kann jedoch beim Bürgermeister die Löschung beantragen. Dieser entscheidet.
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung von mindestens 75.000 € je Schadensfall ist Pflicht; fehlt sie, wird die Registrierung gelöscht. Cascais kontrolliert das seit Juni 2025.
  • Prüfung: Die Registrierung erfolgt per Vorabmitteilung mit Frist (comunicação prévia com prazo). Der Bürgermeister kann innerhalb von 60 Tagen widersprechen, in Eindämmungszonen innerhalb von 90 Tagen, und die neue Kommission führt Besichtigungen durch.

Die 2023 eingeführte Sonderabgabe auf AL (CEAL) wurde mit dem Decreto-Lei 57/2024 rückwirkend zum Ende 2023 aufgehoben; sie ist also kein Kostenfaktor.

Was Sie vor dem Kauf prüfen sollten

  1. Die Registrierungsnummer: Suchen Sie sie im nationalen AL-Register (RNAL, rnt.turismodeportugal.pt) und vergleichen Sie Betreiber, Art des Betriebs und Kapazität mit den Angaben des Verkäufers.
  2. Die Nutzungsgenehmigung: Eine AL-Registrierung setzt eine Nutzungserlaubnis für Wohnzwecke voraus (autorização oder licença de utilização). In der Kaufurkunde muss sie nicht mehr vorgelegt werden; lassen Sie sie daher von Ihrem Anwalt gesondert prüfen.
  3. Das Kondominium: Lesen Sie die Hausordnung und die Protokolle der letzten Versammlungen auf Beschwerden über AL. Ein Hostel in einem Gebäude mit Wohnungseigentum braucht die Zustimmung des Kondominiums.
  4. Die Versicherung: Sorgen Sie dafür, dass ab dem Betreiberwechsel eine gültige Haftpflichtpolice besteht.
  5. Konzentration im Gebäude: Ein Betreiber darf in einem Gebäude nicht mehr als neun AL-Wohnungen führen, wenn diese mehr als 75 % der Einheiten ausmachen.
  6. Den kommunalen Kalender: Verfolgen Sie bis zur Entscheidung zum 31. Dezember 2026 das Boletim Municipal und cascais.pt/consultas-publicas.

Die landesweiten Schritte zur Registrierung, die Formulare und die steuerliche Behandlung erklärt der Leitfaden zur AL-Lizenz in Portugal unserer Schwesterseite.

Welche Alternativen zur Kurzzeitvermietung gibt es?

Mittel- und langfristige Wohnraummiete kennt kein Registrierungsrisiko und ist 2026 steuerlich attraktiver geworden. Die mittlere Miete bei Neuvermietungen in Cascais lag laut INE im 1. Quartal 2026 bei 16,43 €/m² im Monat, landesweit an zweiter Stelle nach Lisboa (das INE hat seine Mietstatistik 2026 umgestellt; ältere Werte sind nur eingeschränkt vergleichbar).

  • 10 % Steuer auf moderate Mieten: Von 2026 bis 2029 werden Einnahmen aus Wohnungsmieten bis 2.300 € im Monat nach dem Decreto-Lei 97/2026 mit 10 % besteuert statt mit dem üblichen Pauschalsatz von 25 % auf Mieteinnahmen.
  • Niedrigere IMI: Cascais senkt die IMI für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien um 20 % (Edital n.º 19/2026).
  • IMT-Erstattung für Nichtresidenten: Wer nie steuerlich ansässig war und die pauschalen 7,5 % IMT gezahlt hat, erhält die Differenz zurück, wenn die Immobilie innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf zu Wohnzwecken für höchstens 2.300 € im Monat vermietet wird und in den ersten fünf Jahren mindestens 36 Monate vermietet ist. Kurzzeitvermietung zählt nicht. Die Zahlen finden Sie in unserem Leitfaden zu den Kaufnebenkosten in Cascais.

Wenn Sie uns Ihre Anforderungen und die geplante Nutzung schildern, senden wir Ihnen eine Auswahl geprüfter Immobilien und weisen auf Auffälligkeiten bei AL-Registrierung oder Kondominium hin.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stand 28. September 2026 hat Cascais keine AL-Satzung, keinen Entwurf, keinen Stopp und keine Eindämmungszone; es gilt Landesrecht.
  • Die Câmara hat am 24. März 2026 mit der Ausarbeitung einer Satzung begonnen und am 16. Juni 2026 eine Prüfkommission eingerichtet.
  • Das DL 151/2026 gibt erfassten Gemeinden bis 31. Dezember 2026 Zeit; eine Satzung schreibt es nicht vor.
  • Nach dem DL 76/2024 geht eine AL-Registrierung mit dem Verkauf über; der Betreiber ist binnen 10 Tagen zu aktualisieren.
  • Prüfen Sie vor der Unterschrift RNAL-Nummer, Nutzungsgenehmigung, Kondominiumsprotokolle und Versicherung.

Allgemeine Informationen zu den am 28. September 2026 bekannten Regeln und Gemeindebeschlüssen, keine Rechtsberatung. Die AL-Regeln in Cascais können sich bis zum 31. Dezember 2026 ändern; lassen Sie die Lage für eine konkrete Immobilie von einem portugiesischen Anwalt bestätigen.

Häufige Fragen

Ja. Stand 28. September 2026 hat Cascais weder Neuregistrierungen ausgesetzt noch Eindämmungszonen ausgewiesen. Es gilt das landesweite Verfahren: eine Vorabmitteilung mit Frist, gegen die der Bürgermeister innerhalb von 60 Tagen Widerspruch einlegen kann.
Ja. Seit dem 1. November 2024 (Decreto-Lei 76/2024) bleibt die Registrierung beim Verkauf bestehen; der neue Betreiber muss die Daten binnen 10 Tagen im Balcão Único Eletrónico aktualisieren. Nur eine künftige Eindämmungszone könnte die Übertragung neuer Registrierungen beschränken.
Stand 28. September 2026 ist das offen. Die Câmara hat am 24. März 2026 mit der Ausarbeitung einer Satzung begonnen, und nach dem Decreto-Lei 151/2026 müssen erfasste Gemeinden bis 31. Dezember 2026 entscheiden, ob sie eine erlassen.
Nicht allein. Eigentümer mit mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile können einen begründeten Beschluss wegen nachgewiesener Störungen fassen; über die Löschung der Registrierung entscheidet dann der Bürgermeister.

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